Bestattungsvorsorge
Die Bestattungsvorsorge wird zunehmend zu einem wichtigen Thema. Immer mehr Menschen möchten ihre eigene Beerdigung nach ihren Wünschen schon zu Lebzeiten planen und gleichzeitg finanziell absichern um so ihren Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen abzunehmen und sie zu entlasten.

Den letzten Weg gestalten
Über die eigene Bestattung nachdenken, sich ausführlich über mögliche Bestattungsarten informieren, die Wünsche zur eigenen Bestattungsfeier oder Grabgestaltung mit uns besprechen, die Kostenfrage regeln – für immer mehr Menschen ist das so selbstverständlich wie die Niederschrift des Testaments.
Es geht dabei um wichtige Hilfestellungen und fürsorgliche Geste für die Hinterbliebenen.
Und es geht um die Gewissheit, dass individuelle Vorstellung berücksichtigt werden, bis zum Blumenschmuck mit den Lieblingsblumen oder zu einer bestimmten Trauermusik mit einem besonderen Instrument oder einer bestimmten CD.
Gerne beraten wir Sie ausführlich bei uns im Institut oder bei Ihnen zu Hause.
Bestattungsverfügung

Bestattungsverfügung
Bestattungs-verfügung
Wünsche festlegen
Grundsätzlich können in einer Bestattungsverfügung sämtliche Wünsche schriftlich fixiert werden, die die eigene Bestattung betreffen. Unter anderem können folgende Bestimmungen dazugehören:
- Auswahl der Bestattungsart: Erdbestattung oder Feuerbestattung
- Gestaltung der Trauerfeier
- Wünsche bezüglich der Trauerrede (bzw. des Trauerredners)
- Auswahl der Trauermusik
- Auswahl des Blumenschmucks
- Angaben zum Bestattungsinstitut
- Angaben zur Bestattungsvorsorge
Es ist sinnvoll Angehörige darüber zu informieren, dass es eine Bestattungsverfügung von Ihnen gibt und wo sie aufzufinden ist.
Auch für uns ist es immer eine sehr große Hilfe, wenn eine Bestattungsvorsorge vorliegt. Die meisten, oft schwierigen Entscheidungen wurden bereits zu Lebzeiten getroffen. Die Hinterbliebenen und wir können uns sicher sein, dass wir bei der Umsetzung der Bestattung im Sinne des Verstorbenen handeln.
Michael Langhammer - Geschäftsführer und Inhaber

Auch für uns ist es immer eine sehr große Hilfe, wenn eine Bestattungsvorsorge vorliegt. Die meisten, oft schwierigen Entscheidungen wurden bereits zu Lebzeiten getroffen. Die Hinterbliebenen und wir können uns sicher sein, dass wir bei der Umsetzung der Bestattung im Sinne des Verstorbenen handeln.
Michael Langhammer - Geschäftsführer und Inhaber
Bestattungsvorsorge
Bestattungs-vorsorge
Für eine wirklich sichere Bestattungsvorsorge – auch im zukünftigen Pflegefall oder bei bevorstehender sozialer Notlage – gibt es im Grunde nur zwei sichere Lösungen:
1. Einmalige Einlage
Eine einmalige Einlage* in einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
2. Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung, die in Raten** angespart wird.
Wir beraten Sie gerne
Welche Form der Bestattungsvorsorge macht Sinn, worauf kommt es an? Das Lebensalter, der eigene Gesundheitszustand, die persönlichen finanziellen Lebensumstände und die eigenen Bestattungswünsche sind maßgebend.
* auch Teilzahlung möglich
** auch Einmalzahlung möglich
Selbst entscheiden und gleichzeitig die Hinterbliebenen entlasten! Es ist einfach ein gutes Gefühl zu wissen, dass die Angehörigen keine schwierigen Entscheidungen mehr treffen müssen und auch nicht zusätzlich finanziell belastet werden.
Michaela Langhammer - Geschäftsführung

Selbst entscheiden und gleichzeitig die Hinterbliebenen entlasten! Es ist einfach ein gutes Gefühl zu wissen, dass die Angehörigen keine schwierigen Entscheidungen mehr treffen müssen und auch nicht zusätzlich finanziell belastet werden.
Michaela Langhammer - Geschäftsführung
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Gleichzeitig schließen Sie direkt mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die Kosten Ihrer Bestattung einen Treuhandvertrag ab.
Die Zahlung oder Teilzahlung erfolgt über uns oder direkt an die Treuhand. Das von Ihnen eingezahlte Kapital wird mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung wird nicht mit Verwaltungskosten belastet, so dass Sie die volle Zinsgutschrift erhalten.
Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates.. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber einmal jährlich auf einem Kontoauszug mitgeteilt.
Wir sind Mitglied in der Berufsorganisation und halten umfangreiches Prospektmaterial für Sie bereit und beraten Sie gerne.

Vorteile:
- Dritte haben keinen Zugriff auf die zweckgebunden hinterlegten Gelder
- Die Gelder sind durch eine Ausfallbürgschaft einer namhaften Bank/Sparkasse abgesichert
- Der Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes Ihren Lebensunterhalt unterstützen.
Einen Mustervertrag können Sie sich hier herunterladen +